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Betreutes Wohnen

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Perspektive ist wichtig

Betreutes Wohnen

„Erwachsen ist man, wenn man das vereinen kann: lieben, arbeiten, genießen.“

Sigmund Freud

Wenn aus Kindern Erwachsene werden …

Betreutes Wohnen richtet sich an Mädchen und Jungen/junge Erwachsene im Alter von 16 bis 21 Jahren, die den Anforderungen des selbständigen Lebens noch nicht ganz gewachsen sind und die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren Familien oder einer Wohn-/Heimgruppe leben bzw. sinnvoll gefördert werden können, die ihre Selbständigkeit in möglichst lebensnahen Bedingungen erlernen wollen, dafür jedoch übergangsweise noch stundenweiser, ambulanter sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen.

Für die jungen Menschen besteht bei Inanspruchnahme der Hilfe eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Erfolg der Maßnahme aktiv mitarbeiten wollen. Voraussetzung ist ferner, die Motivation zum Besuch einer Schule oder zum Absolvieren einer Ausbildung, und gleichzeitig ein Mindestmaß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung, an Verlässlichkeit und Alltagstechniken.

Die Menschenküken brauchen lange bis sie fliegen können
(Sprichwort aus Sotho)

Allgemeines Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den Jugendlichen bei der Integration in die Gesellschaft zu begleiten und ihn soweit zu stabilisieren und zu verselbständigen, dass ein selbst bestimmtes Leben möglich wird. Lebenspraktische, schulische, berufliche Hilfen, personenbezogene, individuelle Unterstützung oder auch gruppenpädagogische Angebote sollen die Jugendlichen/jungen Erwachsenen in ihrer Persönlichkeit und ihrem Selbstwert stabilisieren und eine persönliche, soziale und berufliche Zukunftsperspektive entwickeln helfen. Weitere Ziele sind es, sie in ihr soziales Umfeld zu integrieren, ihnen bei der Überwindung von sozialer Isolation und bei der Bewältigung von emotionalen Krisen (auch nachts und am Wochenende) zu helfen und ihnen eine sinnvolle Freizeitgestaltung, sowie Behördengänge und den Umgang mit Institutionen zu erleichtern. Die Aufgabe des Mitarbeiters ist dabei, beratend zu begleiten, ohne dem jungen Menschen die Verantwortung für sein Handeln abzunehmen. Zuständig sind in der Regel zwei BetreuerInnen pro Jugendlichen, damit für Krisenfälle eine rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gewährleistet ist. Wohnungen werden vom Verein angemietet und den jungen Erwachsenen untervermietet. In einer eigenen Wohnung haben die Betreuten eine völlig neue Lebenssituation – ein komplettes Übungsfeld – um Elemente der Selbständigkeit umfassend üben zu können. Hierzu gehören eine selbständige Haushaltsführung (kochen, einkaufen, waschen) und der Umgang mit Geld. Die jeweiligen Hilfeleistungen werden gemeinsam mit den jungen Menschen und dem Jugendamt im Hilfeplan vereinbart. Die Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt und Miete übernimmt das Jugendamt.

In den eigenen vier Wänden können die jungen Erwachsenen die ersten Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Dabei müssen sie nicht auf die Unterstützung ihrer Bezugspersonen verzichten

In den eigenen vier Wänden können die jungen Erwachsenen die ersten Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Dabei müssen sie nicht auf die Unterstützung ihrer Bezugspersonen verzichten

In diesem Haus entstanden durch viel Eigeninitiative zwei schöne Wohnungen für das Betreute Wohnen in unmittelbarer Nähe zu den anderen Häusern der Einrichtungen

In diesem Haus entstanden durch viel Eigeninitiative zwei schöne Wohnungen für das Betreute Wohnen in unmittelbarer Nähe zu den anderen Häusern der Einrichtungen